Rainer Hüttemann, Peter Rawert
Ausdrücklicher und mutmaßlicher Stifterwille
Normalpreis / List price
- Artikel PDF
- lieferbar
- 10.1628/acp-2022-0013
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Zu den überkommenen Grundsätzen des deutschen Stiftungsrechts gehört das Prinzip der »Maßgeblichkeit des Stifterwillens«. Seinen wichtigsten positivrechtlichen Ausdruck findet es in § 85 BGB-alt. Obschon die Norm in ihrer seit dem 01.01.1900 weitgehend unveränderten Fassung das Wort »Stifterwillen« nicht enthält, legt sie fest, dass die Verfassung einer Stiftung – und damit insbesondere ihre Satzung – in erster Linie durch das Stiftungsgeschäft bestimmt wird, also durch die Willenserklärung eines Stifters, der das Bundes- oder Landesrecht nur dann vorgeht, wenn es – anders als im Regelfall – nicht abdingbar ist.