BAG, Urteil v. 1. 12. 2020 – 9 AzR 102/20.
Rubrik: Entscheidungen: Arbeitsrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 10,
S. 512-519
(8)
Publiziert 14.05.2021
Normalpreis
- Artikel PDF
- Freier Zugang
- 10.1628/jz-2021-0172
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Das BAG hat einen sogenannten Crowdworker, der in einem Zeitraum von 11 Monaten 2978 Aufträge angenommen und erledigt hat, als Arbeitnehmer des Betreibers einer Crowdsourcing-Plattform angesehen. Abbo Junker (JZ 2021, 519) hält das Urteil im Ergebnis und in der Begründung für richtig. Die Vorschrift des § 611a Abs. 1 BGB, dessen Auslegung durch den Senat künftige Urteile anleiten könne, habe sich bewährt.