Rechtswissenschaft
BAG, Urteil v. 11. 6. 2020 – 2 AzR 660/19.
Jahrgang 75 (2020) / Heft 22,
S. 1117-1121 (5)
Publiziert 16.11.2020
Das BAG hat entschieden, dass die verlängerten Kündigungsfristengemäß § 622 Abs. 2 BGB auf Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten keine Anwendung finden. Auf den ersten Blick scheint damit eine in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Rechtsfrage nunmehr geklärt. Stefan Treichel (JZ 2020, 1121) ordnet die Entscheidung dogmatisch ein und macht auf Defizite in der Begründung aufmerksam, die Anlass zu weiteren Diskussionen geben könnten.