BayObLG, Beschluss v. 10. 2. 2021 – 101 AR 161/20.
Rubrik: Entscheidungen: Zivilprozessrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 23,
S. 1174-1177
(4)
Publiziert 26.11.2021
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- 10.1628/jz-2021-0390
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Der Beschluss des BayObLG zu prozessrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal betrifft mit der Klage gegen mehrere Streitgenossen mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen den praktisch wichtigsten Fall des Verfahrens der gerichtlichen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 36 ZPO. Herbert Roth (JZ 2021, 1178) stimmt der Auslegung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO wie auch den Ausführungen des Senats zum einheitlichen Erfüllungsort am Ort der Kaufsache im Anwendungsbereich des besonderen Gerichtsstands nach§ 29 Abs. 1 ZPO und der Begründung eines deliktischen Klägergerichtsstands unter Rückgriff auf § 32 ZPO zu.