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Cover von: Bedingter Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen?
Jörg Eisele

Bedingter Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen?

Rubrik: Besprechungsaufsätze
Jahrgang 73 (2018) / Heft 11, S. 549-556 (8)
Publiziert 18.07.2018
DOI 10.1628/jz-2018-0129
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  • 10.1628/jz-2018-0129
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Beschreibung
Der so genannte Berliner »Raser-Fall«, bei dem das LG die Fahrer zweier Kraftfahrzeuge wegen Mordes in Mittäterschaft nach §§ 212, 211, 25 Abs. 2 StGB zu lebenslanger Haft verurteilt hatte, sorgte nicht nur in der breiten Öffentlichkeit, sondern auch in der Strafrechtswissenschaft für heftige Diskussionen. Nunmehr hat der BGH (JZ 2018, 574, in diesem Heft) das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen. Die Entscheidung muss im Kontext zweier weiterer Senatsurteile (JZ 2018, 577 und579,indiesemHeft) zu »Raser-Fällen« vom selben Tag gesehen werden, bei denen erstinstanzlich eine Verurteilung jeweils (nur) wegen fahrlässiger Tötung erfolgt war und die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts angestrebt hatte.