Jörg Eisele
Bedingter Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen?
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- 10.1628/jz-2018-0129
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Der so genannte Berliner »Raser-Fall«, bei dem das LG die Fahrer zweier Kraftfahrzeuge wegen Mordes in Mittäterschaft nach §§ 212, 211, 25 Abs. 2 StGB zu lebenslanger Haft verurteilt hatte, sorgte nicht nur in der breiten Öffentlichkeit, sondern auch in der Strafrechtswissenschaft für heftige Diskussionen. Nunmehr hat der BGH (JZ 2018, 574, in diesem Heft) das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen. Die Entscheidung muss im Kontext zweier weiterer Senatsurteile (JZ 2018, 577 und579,indiesemHeft) zu »Raser-Fällen« vom selben Tag gesehen werden, bei denen erstinstanzlich eine Verurteilung jeweils (nur) wegen fahrlässiger Tötung erfolgt war und die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts angestrebt hatte.