Andreas Spickhoff
Behandlungsfehler und Offenbarungspflicht: Gründe und Grenzen
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Im 2013 kodifizierten Vertragsrecht der medizinischen Behandlung findet sich als eine von wenigen Neuerungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht der Behandlungsseite zur Offenbarung von Umständen, die einen Behandlungsfehler begründen können. Die Statuierung einer solchen Pflicht gehörte - einschließlich der Frage nach einem flankierenden Beweisverwendungsverbot - zu den rechtspolitisch umstrittensten Bereichen des Patientenrechtegesetzes und gibt Anlass zur genaueren Analyse ihrer Voraussetzungen und potenziellen Folgen.