Werner Beulke
Beschwerdebefugnis des Pflichtverteidigers bei Aufhebung seiner Bestellung
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- 10.1628/jz-2021-0127
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Die Frage, ob dem Anwalt ein Beschwerderecht zusteht, wenn das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten seine Bestellung als Pflichtverteidiger aufhebt, ist seit Jahrzehnten umstritten. Nun musste der BGH (JZ 2021, 423, in diesem Heft) erstmals Stellung beziehen und hat – im Sinne der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur – die sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers mangels Beschwer als unzulässig verworfen. Die vom BGH für seine Lösung ins Feld geführten Argumente halten jedoch einer Detailprüfung nicht stand.