Boris P. Paal
BGH – Ärztebewertung IV-VI: Interessenabwägung, Neutralitätspflichten und Gleichbehandlungsgebot
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht. Datenschutzrecht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 12,
S. 617-623
(7)
Publiziert 13.06.2022
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Der BGH hat zum wiederholten Mal über Klagen von Ärztinnen und Ärzten gegen die Betreiberin eines Internet-Bewertungsportals entschieden. Im Zentrum standen datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche. Boris Paal stimmt dem VI. Zivilsenat hinsichtlich der Ablehnung des sogenannten Medienprivilegs zu Gunsten der Portalbetreiberin sowie im Wesentlichen auch der Interessenabwägung im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung der Datenverarbeitung durch die Portalbetreiberin am Maßstab des Art. 6 DS-GVO zu. Insbesondere stehe der unterschiedlichen Behandlung von zahlenden und nicht zahlenden Ärzten kein strenges Gleichbehandlungsgebot entgegen, vielmehr sei auch insoweit eine Einzelfallprüfung der Interessen von Ärztinnen, Portalbetreiberin und Portalnutzern geboten.