Rechtswissenschaft
BGH, Beschluss v. 14. 11. 2018 – XII ZB 292/16 (OLG Bamberg).
Jahrgang 74 (2019) / Heft 12,
S. 623-628 (6)
Publiziert 24.06.2019
Der BGH hält die kollisionsrechtliche Regelung des Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB, der eine unter Beteiligung eines bzw. einer nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als Nichtehe qualifiziert, für verfassungswidrig. Stephan Rixen (JZ 2019, 628) stimmt im Ergebnis zu, hält angesichts der unzureichenden Auseinandersetzung des Senats mit den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäben aber für offen, ob sich das BVerfG in der Sache mit der Vorlage befassen wird.