BGH, Beschluss v. 14. 9. 2021 – 4 StR 21/21.
Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 7,
S. 364-366
(3)
Publiziert 24.03.2022
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- 10.1628/jz-2022-0126
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Der 4. Strafsenat des BGH legt die Merkmale »mittels eines gefährlichen Werkzeugs« und »mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung« in § 224 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 5 StGB einschränkend aus. Christian Fahl (JZ 2022, 366) lehnt das Erfordernis der »Unmittelbarkeit« zwischen Einsatz des Werkzeugs und Körperverletzungserfolg bzw. zwischen Körperverletzungserfolg und Lebensgefahr ab und hält auch die Fälle, in denen sich der Erfolg bzw. die Gefahr erst aus einem Sturz des Opfers resultieren, für tatbestandsmäßig.