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Cover von: BGH, Beschluss v. 20. 1. 2021 – GSSt 2/20 (LG München II).

BGH, Beschluss v. 20. 1. 2021 – GSSt 2/20 (LG München II).

Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 77 (2022) / Heft 1, S. 45-49 (5)
Publiziert 03.01.2022
DOI 10.1628/jz-2022-0004
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  • 10.1628/jz-2022-0004
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Beschreibung
Der Große Senat für Strafsachen des BGH hat nach Divergenzvorlage durch den 1. Strafsenat entschieden, dass auch im Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts kein richterliches Ermessen bei der Entscheidung über die Einziehung von Taterträgen gemäß § 73c Satz 1 StGB besteht. Tobias Kulhanek (JZ 2022, 49) stimmt zu und verweist auf die Bedeutung gesamtstrafrechtlicher Erwägungen neben dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht.