BGH, Beschluss v. 26. 11. 2019 – II ZB 21/17 (KG).
Rubrik: Entscheidungen: Gesellschaftsrecht. Insolvenzrecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 10,
S. 513-517
(5)
Publiziert 18.05.2020
- Artikel PDF
- Freier Zugang
- 10.1628/jz-2020-0165
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Seitdem der BGH dem Konkursverwalter einer Handelsgesellschaft die Befugnis zuerkannt hatte, das von der Schuldnerin betriebene Unternehmen mit der dazugehörigen Handelsfirma zu veräußern (BGHZ 85, 221 = JZ 1983, 348), wollte eine im Vordringen befindliche Auffassung dem Verwalter auch die »Annexkompetenz« zugestehen, der Schuldnergesellschaft eine sich von der veräußerten Firma unterscheidende Ersatzfirma zu geben. Der nachfolgende Beschluss tritt dem entgegen. Karsten Schmidt (JZ 2020, 517) bescheinigt der neuen Entscheidung Folgerichtigkeit und weist daran geübte Grundlagenkritik zurück.