BGH, Beschluss v. 26. 8. 2020 – XII ZB 158/18 (OLG München).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Internationales Privatrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 5,
S. 254-260
(7)
Publiziert 01.03.2021
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- 10.1628/jz-2021-0089
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Die Entscheidung des BGH dreht sich um verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der kollisionsrechtlichen Behandlung einseitiger Scheidungsformen nach ausländischem Recht. Bettina Heiderhoff (JZ 2021, 260) hält unter anderem die Ausführungen des Senats zum Verhältnis von Art. 8 lit. c Rom III-VO und Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB im Fall der doppelten Staatsangehörigkeit der Ehegatten für nicht vollständig überzeugend. Zuzustimmen sei für den entschiedenen Sachverhalt dagegen dem Eingreifen des ordre public gemäß Art. 6 EGBGB.