BGH, Beschluss v. 28. 6. 2022 – 6 StR 68/21 (LG Stendal)
Rubrik: Entscheidung: Strafrecht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 22,
S. 1113-1116
(4)
Publiziert 10.11.2022
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- 10.1628/jz-2022-0365
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Die Entscheidung des BGH dreht sich um die Abgrenzung von Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) und (strafloser) Beihilfe zum Suizid in einer besonderen Fallgestaltung, in der zwei an sich voneinander unabhängige Ursachenreihen in Gang gesetzt werden, die beide (potentiell) geeignet sind, den Tod des Sterbewilligen herbeizuführen. Kevin Franzke und Torsten Verrel (JZ 2022, 1116) halten das freisprechende Urteil im Ergebnis für richtig, kritisieren aber wesentliche Teile der Begründung und erörtern die Bedeutung der (nicht tragenden) Ausführungen des Senats zur Verfassungsmäßigkeit von § 216 StGB.