BGH, Beschluss v. 8. 1. 2020 – 5 StR 366/19 (LG Saarbrücken).
Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 10,
S. 519-522
(4)
Publiziert 18.05.2020
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- 10.1628/jz-2020-0166
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Der BGH hat in seiner für die amtliche Sammlung vorgesehenen Leitsatzentscheidung erneut die »gravierende Pflichtverletzung« als Voraussetzung der Untreuestrafbarkeit sowie die Grundsätze des »persönlichen Schadenseinschlags« beim Vermögensschaden aufgegriffen. Martin Paul Waßmer (JZ 2020, 522) analysiert ausführlich die Begründung des Senats vor dem Hintergrund der Besonderheiten im Bereich der Auftragsvergabe durch kommunale Amtsträger und geht auch auf die Verfahrensrüge wegen Überschreitung zulässiger Dienstzeiten von Richtern ein.