BGH, Beschluss v. 8. 4. 2021 – 1 StR 78/21 (LG Stuttgart).
Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 21,
S. 1065-1067
(3)
Publiziert 28.10.2021
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- 10.1628/jz-2021-0375
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Das Urteil des BGH dreht sich um die Frage der Strafbarkeit von Cyber-Angriffen mittels sogenannter »Ransomware«, bei denen der Rechner des Opfers durch einen Sperrbildschirm unbrauchbar gemacht und sodann für die Freigabe eine Geldzahlung verlangt wird. Jörg Eisele (JZ 2021, 1067) stimmt der Entscheidung zu. Insbesondere handle es sich auch bei privaten Rechnern angesichts deren heutiger Bedeutung für die Betroffenen um Datenverarbeitungen von »wesentlicher Bedeutung« i.S. der »Computersabotage« gemäß § 303b Abs. 1 Nr. 1 StGB.