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Cover von: BGH – Dienstgericht des Bundes, Urteil v. 27. 10. 2020 – RiZ(R) 4/20. (Leitsatz d. Redaktion.)

BGH – Dienstgericht des Bundes, Urteil v. 27. 10. 2020 – RiZ(R) 4/20. (Leitsatz d. Redaktion.)

Rubrik: Entscheidungen: Richterliches Dienstrecht
Jahrgang 76 (2021) / Heft 13, S. 681-684 (4)
Publiziert 28.06.2021
DOI 10.1628/jz-2021-0235
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  • 10.1628/jz-2021-0235
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Beschreibung
Die Entscheidung des BGH – Dienstgericht des Bundes – dreht sich um die dienstaufsichtliche Beanstandung einer richterlichen Äußerung in der Begründung eines Strafurteils. Der Antragsteller sah sich durch den Bescheid, mit dem der Präsident des Landgerichts ihn aufforderte, politische Äußerungen, die keinen rechtlichen Zusammenhang mit der Begründung der Entscheidung aufwiesen, künftig zu unterlassen, in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt. Maximilian Lenk (JZ 2021, 684) hält die Begründung, mit der der BGH den Antrag ablehnt, weder hinsichtlich der Würdigung des Einzelfalls noch hinsichtlich der Ausführungen zum Prüfungsmaßstab und den Kriterien für die Bestimmung des Kernbereichs der richterlichen Tätigkeit für wirklich überzeugend.