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Cover von: BGH, Urteil v. 1. 3. 2018 – 4 StR 399/17 (LG Berlin).

BGH, Urteil v. 1. 3. 2018 – 4 StR 399/17 (LG Berlin).

Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 73 (2018) / Heft 11, S. 574-577 (4)
Publiziert 18.07.2018
DOI 10.1628/jz-2018-0134
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  • 10.1628/jz-2018-0134
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Beschreibung
Der BGH hat die Verurteilung zweier Autofahrer, die bei einem illegalen Wettrennen auf dem Kurfürstendamm den Tod eines anderen Autofahrers verursacht haben, wegen mittäterschaftlichen Mordes durch das LG Berlin (JZ 2017, 1062 mit Anm. Grünewald) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Am selben Tag hat der Senat über zwei weitere sogenannte Raser-Fälle entschieden (unten JZ 2018, 577 – Vorinstanz LG Frankfurt – und JZ 2018, 579 – Vorinstanz LG Bremen). Zentral war – neben einem Mangel der Feststellungen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorsatzes im Berliner Fall – jeweils der Aspekt der Eigengefährdung des Täters im Rahmen der Feststellungen zur subjektiven Tatseite. Jörg Eisele (JZ 2018, 549, in diesem Heft) zeichnet ein Gesamtbild der Anforderungen, die der Senat für die Feststellungen und Erörterungen der Tatgerichte hinsichtlich der Abgrenzung von bedingtem Tötungsvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr aufstellt.