BGH, Urteil v. 1. 4. 2020 – VIII ZR 18/19 (LG Leipzig).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 20,
S. 1014-1016
(3)
Publiziert 12.10.2020
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- 10.1628/jz-2020-0330
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Wie schon für den »Käuferschutz« des Online-Bezahldienstes PayPal hat der BGH auch für die »A-bis-z-Garantie«, die Amazon für Käufe bei Drittanbietern auf dem »Amazon Marketplace« anbietet, entschieden, dass diese auf die Ansprüche zwischen den Parteien des Kaufvertrages im Ergebnis keinen Einfluss habe. Martin Schermaier (JZ 2020, 997, in diesem Heft) hält den Lösungsweg und das Ergebnis für falsch und konstatiert, dass der BGH durch seine (unterlassene) Vertragsauslegung die Marktmacht der Internetunternehmen stärkt.