Rechtswissenschaft

BGH, Urteil v. 11. 11. 2021 – 4 StR 511/20 (LG Arnsberg).

Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 2, S. 97-101 (5)
Publiziert 17.01.2022

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Der BGH befasst sich erstmals mit den Voraussetzungen des § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB (Teilnahme an einem unerlaubten Kraftfahrzeugrennen) sowie mit dessen Deliktsnatur. Zudem enthält das Urteil wichtige Überlegungen zur Anwendbarkeit des § 315d Abs. 2 StGB bei mittelbarer Erfolgsverursachung. Frank Zieschang (JZ 2022, 101) stimmt den vom BGH aufgestellten Grundsätzen überwiegend zu, kritisiert jedoch die Anwendung dieser Prämissen im konkreten Fall.
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