BGH, Urteil v. 11. 12. 2018 – KZR 26/17 (OLG Karlsruhe).
Rubrik: Entscheidungen: Zivilprozessrecht. Kartellrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 9,
S. 464-470
(7)
Publiziert 30.04.2019
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- 10.1628/jz-2019-0173
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Der BGH hat in seinem Urteil zum sogenannten Schienenkartell wichtige Weichen für den Kartellschadensersatzprozess gestellt. In Bezug auf Darlegung und Nachweis eines durch wettbewerbswidriges Verhalten verursachten Schadens hat der Senat den Anscheinsbeweis verworfen und stattdessen das Institut der tatsächlichen Vermutung mobilisiert. Gerhard Wagner (JZ 2019, 470) vermag dem nur für das Tatbestandsmerkmal der Kartellbefangenheit, nicht hingegen für die Haftungsausfüllung zu folgen, beleuchtet die Konsequenzen für die Sachverhaltsaufklärung und dringt auf eine Ergänzung der tatsächlichen Vermutung um eine Beweislastumkehr zu Lasten des Schädigers.