BGH, Urteil v. 12. 1. 2022 – XII ZR 8/21 (OLG Dresden).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 6,
S. 303-309
(7)
Publiziert 14.03.2022
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- 10.1628/jz-2022-0109
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Der BGH entscheidet, dass die behördliche Anordnung von Ladenschließungen während der Corona-Pandemie zu einer Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage führen kann. Dabei sind für den Umfang der Herabsetzung des Mietzinses alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen. Thomas Finkenauer und Gregor Stahl (JZ 2022, 309) stimmen im Wesentlichen zu, betonen aber die hälftige Risikoteilung als Grundsatz der Vertragsanpassung in Fällen der Geschäftsgrundlagenstörung durch die Pandemie.