BGH, Urteil v. 13. 3. 2018 – VI ZR 143/17 (LG Saarbrücken).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Verfassungsrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 14,
S. 733-736
(4)
Publiziert 18.07.2018
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- 10.1628/jz-2018-0196
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Der BGH verneint den Anspruch der Kundin einer Sparkasse, in Vordrucken und Formularen nicht ausschließlich mit der grammatisch männlichen Form bezeichnet zu werden. Michael Grünberger (JZ 2018, 719, in diesem Heft) widerspricht im Ergebnis, kritisiert, dass der Senat in seiner Begründung den Stand der linguistischen Sprachforschung verkannt habe, und schlägt eine gleichheitsrechtliche Lösung vor.