BGH, Urteil v. 14. 1. 2021 – 4 StR 95/20 (LG Frankenthal).
Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 12,
S. 632-635
(4)
Publiziert 14.06.2021
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- 10.1628/jz-2021-0219
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Der BGH hat mit der Fallkonstellation des alternativen Vorsatzes eine »klassische« Problematik des allgemeinen Teils des StGB entschieden. Anette Grünewald (JZ 2021, 635) hält die Lösung, für die sich der Senat entschieden hat – Tateinheit von vollendeter Tat bezüglich des einen und versuchter Tat bezüglich des anderen Tatobjekts -, ebenfalls für vorzugswürdig. Eine im Hinblick auf die hergebrachte Dogmatik vollständig zufriedenstellende Lösung sei aber wohl letztlich nicht möglich.