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Cover von: BGH, Urteil v. 14. 12. 2017 – I ZR 184/15 (OLG Stuttgart).

BGH, Urteil v. 14. 12. 2017 – I ZR 184/15 (OLG Stuttgart).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 73 (2018) / Heft 12, S. 623-629 (7)
Publiziert 18.07.2018
DOI 10.1628/jz-2018-0160
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  • 10.1628/jz-2018-0160
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Beschreibung
Nach Auffassung des BGH umfasst der Unterlassungsanspruch des § 1 UKlaG im Fall unwirksamer AGB nicht auch Folgenbeseitigung in der Weise, dass der AGB-Verwender seine Vertragspartner über die Unwirksamkeit der Klausel benachrichtigen müsste. Ein solcher Anspruch folge jedoch aus § 8 UWG. Caroline Meller-Hannich (JZ 2018, 629) erläutert das Verhältnis von Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsansprüchen sowie von Verbraucher- und Wettbewerbsrecht, erörtert die – vom Senat im Wesentlichen offen gelassene – Reichweite des angenommenen Beseitigungsanspruchs und bedauert, dass der Senat die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des klagenden Verbandes nur ausnahmsweise anerkannt hat.