BGH, Urteil v. 14. 6. 2019 – V ZR 102/18 (LG Krefeld).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 1,
S. 39-41
(3)
Publiziert 07.01.2020
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- 10.1628/jz-2020-0015
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Die beiden Entscheidungen des BGH bilden das private Nachbarrecht im Teilbereich der natürlichen Immissionen maßgeblich fort. Die Duldungspflicht wegen Beeinträchtigungen, die von überhängenden Ästen durch Laub- oder Zapfenfall ausgehen, unterstellt der BGH in seinem ersten Urteil ausschließlich dem § 910 Abs. 2 BGB und privilegiert damit den Gestörten. Herbert Roth (JZ 2020, 44) stimmt dem zu, kritisiert aber das zweite Urteil, das den Beeinträchtigten im Fall von durch Bäume verursachten Immissionen bei eingehaltenem landesrechtlichen Grenzabstand weitgehend rechtlos stellt.