BGH, Urteil v. 14. 9. 2018 – V ZR 267/17 (OLG Karlsruhe).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 6,
S. 310-313
(4)
Publiziert 15.03.2019
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- 10.1628/jz-2019-0113
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Der BGH bejaht in seiner Entscheidung die Bindung des Erwerbers einer streitbefangenen Sache an einen vom Rechtsvorgänger geschlossenen Prozessvergleich. Christoph Althammer (JZ 2019, 286, in diesem Heft) kritisiert die Begründung des Senats, der im Wege der Rechtsfortbildung eine neue Form der prozessualen Bindungswirkung postuliere. Eine Bindung des Rechtsnachfolgers könne sich vielmehr nur aus materiell-rechtlichen Überlegungen ergeben.