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Cover von: BGH, Urteil v. 15. 5. 2018 – VI ZR 233/17 (LG Magdeburg)

BGH, Urteil v. 15. 5. 2018 – VI ZR 233/17 (LG Magdeburg)

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 73 (2018) / Heft 19, S. 935-942 (8)
Publiziert 08.10.2018
DOI 10.1628/jz-2018-0284
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  • 10.1628/jz-2018-0284
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Beschreibung
Der BGH hat entschieden, dass mittels einer Dashcam aus einem PKW während der Fahrt gemachte Videoaufzeichnungen auch dann im Zivilprozess verwertbar sein können, wenn der Aufzeichnungsvorgang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften unvereinbar war. Michael Heese (JZ 2018, 942) widerspricht dem Urteil im Ergebnis und kritisiert die Begründung des Senats, der generalpräventive Erwägungen im Zivilprozess ablehnt und damit die Steuerungswirkung seiner Entscheidung und die Verantwortung der gesamten Rechtsordnung für die Gewährleistung verfassungsrechtlich geschützter Interessen verkenne.