BGH, Urteil v. 16. 5. 2017 – VI ZR 266/16 (LG Berlin).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Strafrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 5,
S. 253-255
(3)
Publiziert 16.07.2018
- Artikel PDF
- Freier Zugang
- 10.1628/002268818X15185228554658
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Nach Auffassung des VI. Zivilsenats des BGH stellt der Irrtum über die Erlaubnispflicht nach § 54 KWG aus strafrechtlicher Sicht einen Verbotsirrtum dar. Christian Schröder (JZ 2018, 255) stimmt dem Urteil zu, weist aber darauf hin, dass die strafrechtliche Auslegung des § 54 KWG nicht ohne weiteres verallgemeinert werden darf, und erörtert die ebenfalls in der Entscheidung aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen anwaltliche Beratung zur Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums führt.