BGH, Urteil v. 17. 12. 2019 – VI ZR 504/18 (OLG München).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 13,
S. 690-693
(4)
Publiziert 29.06.2020
- Artikel PDF
- Freier Zugang
- 10.1628/jz-2020-0221
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Über die Zulässigkeit identifizierender Bildberichterstattung über Strafverfahren hatten BGH und BVerfG schon früher entschieden. Nun hat der VI. Zivilsenat des BGH in einem Fall, in dem über ein Verfahren vor dem VG München im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Zweckentfremdung von Wohnraum berichtet wurde, die vom OLG bestätigte Verurteilung zur Unterlassung aufgehoben und die Klage der Betroffenen abgewiesen. Nadine Klass (JZ 2020, 693) sieht das Urteil trotz einer Erweiterung des Spielraums der Presse auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung. Bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird es sich in aller Regel nicht um zeitgeschichtliche Ereignisse handeln.