BGH, Urteil v. 17. 3. 2017 – V ZR 70/16 (OLG Frankfurt/M.)
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 22,
S. 1102-1104
(3)
Publiziert 20.11.2018
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- 10.1628/jz-2018-0337
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Der BGH hat sich in seiner Entscheidung mit den Besitzverhältnissen an einem Pkw befasst, wenn das Fahrzeug nach Einbau eines Austauschmotors vom Besteller gemeinsam mit einem Angestellten des Werkstattbetreibers probegefahren wird.Jan Wilhelm (JZ 2018, 1105) widerspricht den Erwägungen des Senats und hält sowohl einen Eigentumsübergang am Motor zugunsten der Eigentümerin des Fahrzeugs als auch – andererseits – ein Werkunternehmerpfandrecht am Fahrzeug kraft Ermächtigung für begründbar, wenn das Fahrzeug dem Werkunternehmer nicht vom Eigentümer, sondern von einem Dritten überlassen wurde.