Cover von: BGH, Urteil v. 18. 6. 2020 – 4 StR 482/19 (LG Berlin).

BGH, Urteil v. 18. 6. 2020 – 4 StR 482/19 (LG Berlin).

Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 75 (2020) / Heft 22, S. 1109-1114 (6)
Publiziert 16.11.2020
DOI 10.1628/jz-2020-0368
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  • 10.1628/jz-2020-0368
Beschreibung
In seiner zweiten Revisionsentscheidung zum sogenannten Berliner Raser-Fall hat der 4. Strafsenat des BGH den Schuldspruch gegen den Fahrer des nicht unmittelbar den tödlichen Unfall verursachenden Kfz aufgehoben, da die Feststellungen den gemeinsamen Tatentschluss i.S. einer einer mittäterschaftlichen Tötung nicht trügen. Die Verurteilung seines Kontrahenten bei dem illegalen Straßenrennen wegen Mordes hat der BGH dagegen nun bestätigt. Michael Kubiciel (JZ 2020, 1114) erläutert, dass der BGH den Vorsatzbegriff als normativen Rechtsbegriff handhabe und mittels einer – nicht widerspruchsfreien – topischen Argumentation zum Ergebnis gelange. Die sodann angesichts der geringen Anforderungen der Rechtsprechung an die Merkmale »Heimtücke« und »niedrige Beweggründe« beinahe zwingende Verurteilung wegen Mordes zeige die Reformbedürftigkeit des Tatbestands.