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Cover von: BGH, Urteil v. 18. 9. 2020 – V ZR 8/19 (OLG Frankfurt/M.).

BGH, Urteil v. 18. 9. 2020 – V ZR 8/19 (OLG Frankfurt/M.).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 76 (2021) / Heft 1, S. 41-45 (5)
Publiziert 07.01.2021
DOI 10.1628/jz-2021-0013
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  • 10.1628/jz-2021-0013
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Beschreibung
Wer einem (vermeintlichen) Kaufinteressenten ein Fahrzeug zu einer unbegleiteten Probefahrt überlässt, gibt nach der Entscheidung des BGH in der Regel freiwillig den Besitz an demselben auf, so dass der gutgläubige Erwerb eines Dritten möglich ist. Astrid Stadler (JZ 2021, 45) stimmt im Ergebnis zu. Neben Schwachstellen in der Begründung, etwa hinsichtlich der Voraussetzungen eines Besitzmittlungsverhältnisses, sei angesichts bestehender Unklarheiten bei den Besitzregeln im deutschen Sachenrecht aber bedauerlich, dass der Senat überkommene Lösungsansätze – etwa das Abstellen auf die »Verkehrsanschauung« oder das »soziale Abhängigkeitsverhältnis« bei der Besitzdienerschaft – nicht stärker hinterfragt hat.