BGH, Urteil v. 19. 4. 2018 – 3 StR 286/17 (OLG Celle)
Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 3,
S. 155-158
(4)
Publiziert 06.02.2019
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- 10.1628/jz-2019-0061
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Das Urteil des BGH dreht sich um die Auslegung des § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB – Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – im Fall der Zusage und Begehung einer terroristischen Straftat durch einen Außenstehenden, der nicht Mitglied der Vereinigung ist. Milan Kuhli (JZ 2019, 158) stimmt für den entschiedenen Fall im Ergebnis zu, hält aber im Hinblick auf dezentral organisierte Terrornetzwerke die Annahme einer vereinigungsspezifischen Straftat auch dann für möglich, wenn kein Mitglied der Vereinigung beteiligt ist.