BGH, Urteil v. 2. 4. 2019 – VI ZR 13/18 (OLG München).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 17,
S. 837-840
(4)
Publiziert 04.09.2019
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- 10.1628/jz-2019-0304
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Das vielbeachtete Urteil des BGH lehnt Schmerzensgeldansprüche ab, die an den Zustand des Weiterlebens – sei dieser auch leidensbehaftet – infolge lebenserhaltender ärztlicher Maßnahmen (künstliche Ernährung) anknüpfen. Andreas Spickhoff und Silvia Deuring (JZ 2019, 815, in diesem Heft) sehen in der Begründung des BGH einige Ansatzpunkte für Kritik und nehmen einen aktuellen Fall in Frankreich, von dem ebenfalls in den Medien berichtet wurde, zum Anlass für eine vergleichende Betrachtung.