BGH, Urteil v. 2. 8. 2018 – III ZR 466/16 (OLG Dresden)
Rubrik: Entscheidungen: Staatshaftungsrecht. Sozialrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 23,
S. 1162-1166
(5)
Publiziert 19.12.2018
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- 10.1628/jz-2018-0353
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In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war die Mutter des schwerbehinderten Klägers als Betreuerin im Rahmen der Beratung durch den Sozialhilfeträger erst sieben Jahre nachdem die Anspruchsvoraussetzungen tatsächlich vorlagen darauf aufmerksam gemacht worden, dass (auch) ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Dagmar Felix (JZ 2018, 1166) stimmt dem Urteil des BGH, der – anders als die Vorinstanz – einen Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der sozialrechtlichen Beratungspflicht (§ 14 SGB I) bejaht, uneingeschränkt zu.