Zurück zum Heft
Cover von: BGH, Urteil v. 20. 1. 2022 – III ZR 194/19 (OLG Düsseldorf)

BGH, Urteil v. 20. 1. 2022 – III ZR 194/19 (OLG Düsseldorf)

Rubrik: Entscheidungen: Handelsrecht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 77 (2022) / Heft 15, S. 787-790 (4)
Publiziert 11.08.2022
DOI 10.1628/jz-2022-0261
Normalpreis / List price
  • Artikel PDF
  • Freier Zugang
  • 10.1628/jz-2022-0261
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Die Entscheidung des III. Zivilsenats des BGH dreht sich um die bilanzielle Bewertung risikobehafteter Forderungen und um die Frage, ob das vorinstanzliche Gericht insoweit ein Sachverständigengutachten hätte einholen müssen. Geklagt hatten Käufer von Hypothekenanleihen gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese hatte den Jahresabschluss der AG testiert, welche die Anleihen herausgegeben hatte. Hanno Merkt (JZ 2022, 790) erörtert die Problematik der Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern und widerspricht dem Senat in der Frage der Forderungsbewertung: Ein Sachverständigengutachten sei angesichts eindeutiger Umstände nicht notwendig gewesen.