Rechtswissenschaft

BGH, Urteil v. 20. 1. 2022 – III ZR 194/19 (OLG Düsseldorf)

Rubrik: Entscheidungen: Handelsrecht. Zivilprozessrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 15-16, S. 787-790 (4)
Publiziert 11.08.2022

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Die Entscheidung des III. Zivilsenats des BGH dreht sich um die bilanzielle Bewertung risikobehafteter Forderungen und um die Frage, ob das vorinstanzliche Gericht insoweit ein Sachverständigengutachten hätte einholen müssen. Geklagt hatten Käufer von Hypothekenanleihen gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese hatte den Jahresabschluss der AG testiert, welche die Anleihen herausgegeben hatte. Hanno Merkt (JZ 2022, 790) erörtert die Problematik der Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern und widerspricht dem Senat in der Frage der Forderungsbewertung: Ein Sachverständigengutachten sei angesichts eindeutiger Umstände nicht notwendig gewesen.
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