Rechtswissenschaft
BGH, Urteil v. 20. 12. 2018 – I ZR 104/17 (OLG Stuttgart).
Jahrgang 74 (2019) / Heft 8,
S. 412-417 (6)
Publiziert 18.04.2019
Nach der Entscheidung des BGH besteht für Reproduktionsfotografien gemeinfreier Werke in einem Museumskatalog Lichtbildschutz gemäß § 72 UrhG. Auch gegen das Einstellen unter Verstoß gegen ein vertragliches Fotografierverbot gemachter Aufnahmen im Internet hat der Senat einen Unterlassungsanspruch des klagenden Museums bejaht. Thomas Dreier (JZ 2019, 417) erläutert die wirtschaftlichen und kulturpolitischen Hintergründe und bezieht bei der Analyse des Urteils die Neuregelungen in der EU-Urheberrechtsrichtlinie sowie das Informationsweiterverwendungsgesetz mit ein.