BGH, Urteil v. 21. 1. 2021 – I ZR 120/19 (OLG Köln).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 14,
S. 736-742
(7)
Publiziert 09.07.2021
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- 10.1628/jz-2021-0259
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Die Nutzung von Bildern Prominenter als »Klickköder« kann nach der Entscheidung des BGH wegen Eingriffs in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr begründen. Anne Lauber-Rönsberg (JZ 2021, 742) stimmt den Ausführungen des Senats überwiegend zu und weist auf weiterhin offene Fragen – unter anderem hinsichtlich des Verhältnisses von Äußerungs- und Datenschutzrecht – hin.