BGH, Urteil v. 21. 2. 2018 – 5 StR 267/17 (Leitsätze d. Red.)
Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 21,
S. 1053-1055
(3)
Publiziert 20.11.2018
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- 10.1628/jz-2018-0321
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Das Urteil des BGH dreht sich um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die für das Mordmerkmal der Heimtücke entwickelte Rechtsfolgenlösung, mit der die Rechtsprechung insbesondere in sogenannten »Haustyrannen«-Fällen die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe vermieden hat, auf andere Mordmerkmale übertragen werden kann. Fabian Stam (JZ 2018, 1055) kritisiert die dies für die besonderen Umstände des Falles im Ergebnis ablehnende Argumentation des Senats und verweist auf die nach wie vor dringende Reformbedürftigkeit der Tötungsdelikte im StGB.