BGH, Urteil v. 22. 10. 2019 – X ZR 48/17 (OLG Frankfurt in Darmstadt).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 8,
S. 419-422
(4)
Publiziert 14.04.2020
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- 10.1628/jz-2020-0135
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Die Entscheidung über den Widerruf einer Schenkung wegen »groben Undanks« gemäß § 530 Abs. 1 BGB fordert von den Gerichten eine Einzelfallbetrachtung, die – anders als in den meisten Streitsachen – auch emotionale Aspekte zwischenmenschlicher Beziehungen berücksichtigen muss. Unter anderem in dieser Hinsicht setzen die Ausführungen des BGH nach Auffassung von Jens Koch und Philipp Maximilian Holle (JZ 2020, 422) neue Akzente für die Gesamtwürdigung, für die das Gesetz keine konkrete Vorgaben enthält.