BGH, Urteil v. 22. 11. 2017 – VIII ZR 83/16 (LG Essen)
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 15,
S. 780-785
(6)
Publiziert 16.08.2018
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- 10.1628/jz-2018-0232
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Nach Auffassung des BGH ist der einen sogenannten Käuferschutz bietende Zahlungsdienst PayPal nicht mit der SEPA-Basis-lastschrift vergleichbar. Deshalb erlösche eine Kaufpreisforderung, wenn dem Verkäufer der Kaufpreis durch PayPal gutgeschrieben wurde, endgültig. Aufgrund einer im Voraus konkludent getroffenen Abrede werde der Kaufpreisanspruch aber wiederbegründet, wenn die beim Verkäufer erfolgte Gutschrift auf Käuferschutzantrag des Käufers zurückgebucht wird. Bernhard Ulrici (JZ 2018, 785) kritisiert die gegebene Begründung und entwickelt – ausgehend vom Modellcharakter der Hinterlegung für den Umgang mit dem einem Barzahlungssurrogat anhaftenden Finalitätsrisiko – einen vorzugswürdigen Lösungsansatz.