Zurück zum Heft
Cover von: BGH, Urteil v. 22. 2. 2018 – VII ZR 46/17 (OLG Düsseldorf).

BGH, Urteil v. 22. 2. 2018 – VII ZR 46/17 (OLG Düsseldorf).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 73 (2018) / Heft 13, S. 671-676 (6)
Publiziert 18.07.2018
DOI 10.1628/jz-2018-0175
  • Artikel PDF
  • Freier Zugang
  • 10.1628/jz-2018-0175
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Der BGH verneint unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Möglichkeit des Werkbestellers, Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten zu verlangen. Ulrike Picker (JZ 2018, 676) stimmt dem im Ergebnis uneingeschränkt zu und sieht insoweit eine grundlegende Bedeutung der Ent-scheidung über das Werkvertragsrecht hinaus. Abzulehnen seien dagegen die Einordnung tatsächlich aufgewendeter Mangelbeseitigungskosten als Vermögensschaden sowie die Berechnungsmöglichkeit des Schadensersatzanspruchs nach dem Minderwert der Werkleistung.