BGH, Urteil v. 22. 9. 2020 – XI ZR 39/19 (OLG Schleswig).
Rubrik: Entscheidungen: Handelsrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 11,
S. 575-577
(3)
Publiziert 31.05.2021
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- 10.1628/jz-2021-0197
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Auf entsprechenden Antrag einer Wertpapieremittentin hatte die Frankfurter Wertpapierbörse eine Transaktion wegen sogenannten Mistrades (Geschäftsabschluss zu einem offensichtlich nicht marktgerechten Preis) aufgehoben. Der betroffene Käufer klagte – letztlich auch vor dem BGH erfolglos – gegen seine Bank als Kommissionärin, da diese nicht effektiv gegen die Aufhebung der Transaktion vorgegangen sei. Andreas M. Fleckner (JZ 2021, 554, in diesem Heft) erörtert die Implikation des privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakts der Aufhebung des Trades für die Rechtsverhältnisse der Beteiligten, insbesondere das Vertragsverhältnis zwischen Kommittent und Kommissionär.