Cover von: BGH, Urteil v. 24. 1. 2020 – V ZR 155/18 (OLG Köln).

BGH, Urteil v. 24. 1. 2020 – V ZR 155/18 (OLG Köln).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 75 (2020) / Heft 9, S. 463-466 (4)
Publiziert 04.05.2020
DOI 10.1628/jz-2020-0153
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  • 10.1628/jz-2020-0153
Beschreibung
Der Notweganspruch ist in § 917 BGB an strenge Voraussetzungen gebunden, weil die Eigentumsgewährleistung des Nachbarn aus Art. 14 GG betroffen ist. Eigentümer des abgeschnittenen Grundstücks versuchen daher bisweilen, sich andere Rechtsinstitute nutzbar zu machen, um diesen Anforderungen auszuweichen. Der BGH hat Strategien eine Absage erteilt, jenseits von § 917 BGB ein Wegerecht außerhalb des Grundbuches auf Gewohnheitsrecht zwischen den Grundstückseigentümern zu stützen. Herbert Roth (JZ 2020, 466) hält das Urteil nach Ergebnis und Begründung für zutreffend und ordnet es in übergreifende systematische Zusammenhänge des privaten Nachbarrechts ein.