BGH, Urteil v. 24. 2. 2021 – VIII ZR 36/20 (OLG Stuttgart).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 21,
S. 1054-1062
(9)
Publiziert 28.10.2021
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- 10.1628/jz-2021-0374
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Der Entscheidung des BGH zufolge besteht für sogenannte Kilometerleasing-Verträge kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 506 BGB (a.F.). Auch eine analoge Anwendung von dessen Abs. 2 Nr. 3 lehnt der Senat ab, ebenso wie das Entstehen eines vertraglichen Widerrufsrechts aufgrund der Überreichung einer »Widerrufsinformation« durch den Leasinggeber. Moritz Pöschke (JZ 2021, 1062) hält die ausführlich begründete Entscheidung für gut vertretbar, sieht im Hinblick auf die Gesetzesmaterialien das Ergebnis aber nicht als so zwingend an wie vom Senat und Teilen des Schriffttums behauptet.