BGH, Urteil v. 26. 10. 2018 – V ZR 143/17 (LG Augsburg).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 17,
S. 840-844
(5)
Publiziert 04.09.2019
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- 10.1628/jz-2019-0305
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Mit sehr detaillierten Ausführungen entscheidet der BGH einen nachbarschaftsrechtlichen Fall, in dem der Kläger und die Klägerin den Beklagten untersagen lassen wollten, in ihrem Reihenhaus Trompete zu üben und zu unterrichten. Jan Thiessen (JZ 2019, 824, in diesem Heft) unternimmt eine hintergründige Analyse des Urteils, das sich im Vergleich zu den Vorinstanzen als großzügiger gegenüber häuslichem Musizieren und den damit einhergehenden Geräuscheinwirkungen auf Nachbargrundstücke erweist.