BGH, Urteil v. 27. 7. 2017 – 3 StR 57/17 (OLG Frankfurt am Main).
Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 5,
S. 257-261
(5)
Publiziert 16.07.2018
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- 10.1628/002268818X15185228554667
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In seiner ersten Entscheidung auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuchs hat der BGH entschieden, dass dessen § 8 Abs. 1 Nr. 9 (in schwerwiegender Weise entwürdigende und erniedrigende Behandlung) auch Leichenschändungen erfasst. Gerhard Werle und Aziz Epik (JZ 2018, 261) halten sowohl die Begründung unter Rückgriff auf die zum IStGH-Statut formulierten Verbrechenselemente als auch das Ergebnis der Erstreckung des Schutzbereichs auf Verstorbene für überzeugend.