BGH, Urteil v. 28. 1. 2021 – 3 StR 564/19 (OLG München).
Rubrik: Entscheidungen: Strafrecht. Völkerrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 14,
S. 724-732
(9)
Publiziert 09.07.2021
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- 10.1628/jz-2021-0258
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Der 3. Strafsenat des BGH hat entschieden, dass nachrangigen staatlichen Hoheitsträgern keine funktionelle Immunität zukommt, die der Strafverfolgung wegen eines Kriegsverbrechens der Folter entgegenstehen würde. Gerhard Werle (JZ 2021, 732) ordnet das Urteil in den zeitgeschichtlichen und rechtlichen Kontext ein, begrüßt die Bestätigung der völkerstrafrechtsfreundlichen Linie der deutschen Rechtsprechung und stimmt auch hinsichtlich der Auslegung des Tatbestands der Folter (§ 8 Abs. 1 VStGB) zu.